Auf diesem Abschnitt beschreibt die Strasse zunächst eine Gerade, die dann in eine unübersichtliche Linkskurve überleitet. Während des Überholmanövers beschleunigte X. sein Fahrzeug auf 100 km/h, obschon die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit 80km/h beträgt. Als sich X. mit seinem Fahrzeug neben dem Lastwagen befand, kam ihm aus der Gegenrichtung ein Dienstfahrzeug der Kantonspolizei entgegen, welches eine Geschwindigkeit von 50 bis 60 km/h inne hatte. Um eine Frontalkollision zu vermeiden, musste der Lenker des Polizeifahrzeuges seinen Wagen stark abbremsen und auf den rechtsseitigen Ausstellplatz lenken.