Im schweizerischen Zentralstrafregister ist X. mit zwei Vorstrafen verzeichnet: Am 21. Februar 1995 verurteilte ihn der Kantonsgerichtsausschuss Graubünden wegen Urkundenfälschung und Betrugsversuchs zu einer bedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten. Am 13. Juli 1999 wurde er vom Kantonsgericht Graubünden wegen Widerhandlungen gegen das ANAG zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zehn Tagen, Probezeit zwei Jahre, und einer Busse von Fr. 1'000.-- verurteilt. Im SVG-Massnahmenregister ist er nicht verzeichnet.