Anfänglich machte der Angeklagte noch geltend, dass ihm diese Fahrten seitens des Strassenverkehrsamtes bewilligt worden seien (um den Abgastest durchführen zu können). Nachdem ihm diese Aussagen widerlegt werden konnten, wurde der Angeklagte ausfällig, bezeichnete die Schweiz als „Scheisspolizeistaat“ und beschimpfte die Polizeibeamten Y. und Kpl mbA X. unter anderem als „Dreckschweine“, „Scheissbullen“ und „Sauhund“. Am 21. und 22. Juni 2001 stellten die beiden Polizeibeamten gegen S. Strafantrag wegen Ehrverletzung und Beschimpfung.