Aufgrund der fehlenden Kontrollschilder wurde er vom Polizeibeamten Y. angehalten und kontrolliert. In der Folge wurde der Angeklagte aufgefordert, ins Büro der Verkehrspolizei mitzukommen, wo er von Y. darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es nicht angehe, dass er mit einem Fahrzeug ohne Kontrollschilder herumfahre und dass er deswegen verzeigt werde. Anfänglich machte der Angeklagte noch geltend, dass ihm diese Fahrten seitens des Strassenverkehrsamtes bewilligt worden seien (um den Abgastest durchführen zu können).