Ihre Aussagen stimmen inhaltlich überein. Der Bezirksgerichtsausschuss Plessur hielt in seinem Urteil vom 8. August 2002, mitgeteilt am 14. Oktober 2002, betreffend Beschimpfung zwischen denselben Parteien fest, es ergebe sich aufgrund der Gesamtwürdigung, dass die Sachverhaltsdarstellung der beiden Polizeibeamten dem tatsächlichen Geschehensablauf entspreche, weshalb der diesbezügliche Sachverhalt rechtsgenügend erstellt 14