C. Mit Urteil vom 8. August 2002, mitgeteilt am 14. Oktober 2002, erkannte das Bezirksgericht Plessur: "1. S. wird vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Art. 285 Ziff. 1 StGB von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. S. ist schuldig des Fahrens ohne Fahrzeugausweis und Versicherungsschutz gemäss Art. 96 Ziff. 1 Abs. 1 und Ziff. 2 Abs. 1 und 2 SVG, des Fahrens ohne Fahrzeugausweis und Versicherungsschutz gemäss Art. 96 Ziff. 1 Abs. 1, Ziff. 2 Abs. 1 und 2 und Ziff. 3 SVG sowie der Verletzung von Verkehrsregeln gemäss Art.