Anfänglich machte der Angeklagte noch geltend, dass ihm diese Fahrten seitens des Strassenverkehrsamtes bewilligt worden seien (um den Abgastest durchführen zu können). Nachdem ihm diese Aussagen widerlegt werden konnten, wurde der Angeklagte ausfällig, stiess wüste Beschimpfungen aus - unter anderem betitelte er die Polizeibeamten X. und Y. als "Dreckschweine" und "Scheissbullen" - und drohte ihnen, dass sie dafür noch büssen müssten. Gegenüber X. erklärte er zudem, er wisse schon, wo er wohne.