Dieser Aufforderung kam der Angeklagte ohne weiteres nach. 2. Im Büro der Verkehrspolizei wurde der Angeklagte von X. darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht angehe, dass er mit einem Fahrzeug ohne Kontrollschilder herumfahre und dass er deswegen verzeigt werde. Anfänglich machte der Angeklagte noch geltend, dass ihm diese Fahrten seitens des Strassenverkehrsamtes bewilligt worden seien (um den Abgastest durchführen zu können).