SVG in den Anklagezustand. Diese zu Handen des Bezirksgerichtes Plessur erhobene Anklage stützte sich auf folgenden Sachverhalt: "1. Am Freitag, 6. April 2001 , hatte der Angeklagte für den ungelösten Personenwagen der Marke Subaru 1.8 W um 13.50 Uhr einen Vorführtermin beim Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden.