c) Das Bezirksgericht Plessur auferlegte S. mit Urteil vom 8. August 2002, mitgeteilt am 14. Oktober 2002, neben der Gerichtsgebühr von Fr. 2'200.-- auch die Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden in der Höhe von Fr. 1'300.--. Mit Verfügung vom 2. Mai 2002 (act. 1/20) stellte die Staatsanwaltschaft Graubünden die Strafuntersuchung gegen S. betreffend Diebstahl ein. Die Kosten dieses Verfahrens in der Höhe von Fr. 220.-- wurden bei der Prozedur belassen und sind gemäss Auskunft der Staatsanwaltschaft in den durch die Vorinstanz auferlegten Untersuchungskosten enthalten.