Die vollständige Überbindung der Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft sowie der Kosten des Bezirksgerichts Plessur an S. erscheint nach dem Gesagten daher durchaus als verhältnismässig, auch wenn er vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte freigesprochen wurde.