„Noch während dem schlussendlich gescheiterten Versuch die Einvernahme zu tätigen, wurde der betreffende Subaru (…) abgeholt.“ Die eigentliche polizeiliche Befragung fand dann - wie aus dem betreffenden Protokoll (act. 3/4) ersichtlich ist - erst am Montag, den 9. April 2001 statt. Es ist damit erstellt, dass die Amtshandlung zum Zeitpunkt der Beschimpfungen und Drohungen noch nicht abgeschlossen war. Es bleibt nun zu prüfen, ob die Polizeibeamten gerade durch die ausgesprochene Drohung derart in Angst und Schrecken versetzt wurden, dass eine Durchführung der Amtshandlung nicht mehr möglich war.