Mit Datum vom 21. bzw. 22. Juni 2001 erstatteten die Polizeibeamten Y. und X. Strafanzeige gegen S. wegen Drohung, Ehrverletzung und Beschimpfung (act. 3/2 und 3/3). Beide Polizisten führten aus, dass dieser anlässlich der polizeilichen Befragung vom 6. April 2001 ausgerastet sei und die beiden Polizeibeamten in übler Art und Weise beschimpft hätte. Des Weiteren habe er mit erhobener Hand gedroht, dass sie diese Angelegenheit noch büssen müssten. Beide Polizisten gaben an, sich durch diese Aussagen ernsthaft bedroht gefühlt zu haben. Auch stuften sie S. als unberechenbar ein.