teischrift ist, hat den Sachverhalt zwar kurz, aber vollständig objektiv, sachlich, genau aktenmässig darzustellen. Die Anklageschrift muss aufführen, welches historische Ereignis, welcher Lebensvorgang, welche Handlung oder Unterlassung des Angeklagten Gegenstand der Beurteilung bilden soll, und welches Delikt, welcher strafrechtliche Tatbestand in dieser Handlung zu finden sei. Einerseits müssen die Tatbestandsmerkmale – Zeit, Ort, Art der Begehung und Form der Mitwirkung, angestrebter oder verwirklichter Erfolg einschliesslich Kausalzusammenhang – angeben sein; andererseits sind die einzelnen rechtlichen Elemente des Delikts hervorzuheben.