Die private Verteidigerin von S., Rechtsanwältin lic. iur. Elisabeth Blumer machte geltend, dass der Angeklagte von einem der beiden Polizeibeamten massiv beschimpft worden sei. Bereits auf dem Areal des Strassenverkehrsamtes sei dieser laut und unhöflich aufgetreten, während sich der Angeklagte ruhig verhalten habe. Im Büro habe der Polizeibeamte ganz klar rassistische Äusserungen gemacht. Als dann der Angeklagte dessen Namen in Erfahrung bringen wollte, habe dieser seinen Kollegen angewiesen, die Einvernahme fortzusetzen und habe dann das Büro verlassen.