S. betonte zudem, dass er zu keinem Zeitpunkt Drohungen gegen die Polizeibeamten ausgesprochen habe. Entsprechende Aussagen der Polizeibeamten seien nicht zutreffend. Dies zeige sich schon daran, dass er fliessend Deutsch spreche, der Polizeibeamte jedoch zu Protokoll gegeben habe, S. habe ihn in gebrochenem Deutsch bedroht.