3. Am Donnerstag, 13. September 2001, um ca. 19.30 Uhr verabredete sich D. mit dem Angeklagten auf dem Areal des Polizeikommandos/Strassenverkehrsamtes Graubünden zwecks Kaufs eines Personenwagens der Marke Subaru, welcher vom Angeklagten auf einem Parkfeld hinter dem Strassenverkehrsamt abgestellt worden war. Nachdem sie, ihr Mann und ein Bekannter das Fahrzeug begutachtet hatten, erklärte ihr der Angeklagte, dass sie mit dem Wagen ohne weiters eine Probefahrt machen könne. Er händigte ihr auch die Fahrzeugschlüssel aus.