anschliessend nach rechts in Richtung Prüfhallen des Strassenverkehrsamtes. Aufgrund der fehlenden Kontrollschilder wurde der Angeklagte vom Polizeibeamten X. angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle der Ausweise verhielt sich der Angeklagte gegenüber X. sofort aggressiv und beschimpfte ihn. Zudem gab er vor, er müsse den Motor warm laufenlassen, um den Abgastest beim Strassenverkehrsamt durchführen zu können. Der Angeklagte wurde in der Folge durch X. aufgefordert, ihm auf das Büro der Verkehrspolizei zu folgen. Dieser Aufforderung kam der Angeklagte ohne weiteres nach.