Am Freitag, 6. April 2001 , hatte der Angeklagte für den ungelösten Personenwagen der Marke Subaru 1.8 W um 13.50 Uhr einen Vorführtermin beim Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden. Bereits am Morgen um ca. 08.10 Uhr fuhr der Angeklagte mit dem Pw Subaru ohne gültigen Fahrzeugausweis, ohne Kontrollschilder und damit ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung auf dem Areal des Strassenverkehrsamtes und der Kantonspolizei Graubünden von einem signalisierten und reservierten Parkfeld über die Gebäudefrontseite bis zur Einfahrt Ringstrasse und