{"Signatur": "GR_KG_004", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2003-01-22", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_004_SB-2002-33_2003-01-22.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/SB_2002_33_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976b4563f2c3a015ec6d690693ddae7ee13a9cfe529bdea361fccd95b69fe25c53dedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976b4563f2c3a015ec6d690693ddae7ee13a9cfe529bdea361fccd95b69fe25c53dedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=SB_2002_33", "Checksum": "a47890a46086f9a211fc1a6eeb68c446"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SB 2002 33"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. Strafkammer 22.01.2003 SB 2002 33"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera penale I 22.01.2003 SB 2002 33"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. 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Januar 2003 Schriftlich mitgeteilt am:\nSB 02 33/34 (mündlich eröffnet)\n\nUrteil\nKantonsgerichtsausschuss\n\nVizepräsident Schlenker, Kantonsrichter Schäfer und Vital, Aktuarin ad hoc Thöny.\n\n——————\n\nIn der strafrechtlichen Berufung\n\nder S t a a t s a n w a l t s c h a f t G r a u b ü n d e n , Sennhofstrasse 17, 7001 Chur,\nBerufungsklägerin und Berufungsbeklagte,\n\nund\n\ndes S., Berufungskläger und Berufungsbeklagter, vertreten durch Rechtsanwältin\nlic. iur. Elisabeth Blumer, Quaderstrasse 5, 7000 Chur,\n\ngegen\n\ndas Urteil des Bezirksgerichtes Plessur vom 8. August 2002, mitgeteilt am 14. Oktober 2002, in Sachen gegen den Angeklagten, Berufungskläger und Berufungsbeklagten,\n\nbetreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc.,\n\nhat sich ergeben:\n2\n\nA. S. wurde am 6. Dezember 1962 in Israel geboren und wuchs zusammen mit zwei Brüdern und vier Schwestern bei seinen Eltern in Akko/Haifa (Israel)\nauf. Dort besuchte er neun Jahre die Grundschule und danach während drei Jahren\ndie Mittelschule. Nach der Schulentlassung begann er in Akko eine Lehre als Dreher, welche drei Jahre dauerte. Im Jahre 1984 reiste S. in die Schweiz ein und arbeitete in der Folge als Kellner in verschiedenen Hotels in Zürich und Umgebung.\nIm Jahre 1992 zog er nach Thusis, drei Jahre später nach Chur. Während dieser\nZeit war er als Arbeitsloser bei der Gemeinde Thusis registriert. Seit April 1995 arbeitet er als selbständiger Autohändler in Chur und Umgebung. Bei der Steuerverwaltung der Stadt Chur ist S. mit einem Einkommen von Fr. 49'500.-- und einem\nVermögen von Fr. 15'400.-- erfasst. Gemäss seinen eigenen Angaben hat sich das\nEinkommen zwischenzeitlich etwas reduziert.\n\nAm 9. Februar 1984 verheiratete sich S. mit B.. Aus dieser Ehe ging am 9.\nApril 1990 ein Sohn hervor. Er ist ausserdem Vater einer am 14. Oktober 1994 ausserehelich geborenen Tochter.\n\nGemäss Leumundsbericht der Stadtpolizei Chur vom 19. März 2002 ist S. als\nrechthaberische Person bekannt. Bei Verkehrskontrollen sei er schon öfters mit seiner ausfälligen Art aufgefallen. Im Schweizerischen Zentralstrafregister ist S. mit\ndrei Eintragungen verzeichnet. Am 30. März 1988 wurde er vom Bezirksgericht\nZürich wegen fortgesetzter einfacher Körperverletzung sowie wegen Diebstahls zu\n4 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Vollzug der Gefängnisstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. Die Probezeit wurde am 28.\nJuni 1990 durch das Bezirksgericht Baden um 1 Jahr verlängert. Mit Urteil vom 11.\nFebruar 1997 bestrafte ihn das Bezirksgericht Zürich wegen Widerhandlung gegen\ndas Betäubungsmittelgesetz mit 12 Monaten Gefängnis, abzüglich 31 Tagen Poli-\nzei- und Untersuchungshaft, bedingt auf 4 Jahre. Am 16. März 2000 wurde er durch\nden Kreisgerichtsausschuss Chur wegen falscher Anschuldigung, Fahrens ohne\nFahrzeugausweis und Versicherungsschutz sowie Verletzung von Verkehrsregeln\nmit einer Busse von Fr. 500.--, unter Ansetzung einer Probezeit für die vorzeitige\nLöschung von 2 Jahren, bestraft. Im SVG-Mssnahmeregister (ADMAS) figuriert S.\nmit 2 Eintragungen.\n\nB. Am 21. beziehungsweise 22. Juni 2001 reichten die beiden Polizeibeamten Y. und X. Strafanzeige gegen S. ein, woraufhin die Staatsanwaltschaft\nGraubünden am 29. Mai 2001 eine Strafuntersuchung wegen Fahrens mit einem\nMotorfahrzeug ohne Versicherungsschutz etc. (vgl. act. 1/1) eröffnete. Nach Ab-\n3\n\n"}