Im Übrigen spricht auch die Konsultation der Materialien - entgegen der Ansicht des Berufungsklägers - für die vom Kantonsgericht vertretene Praxis. Zwar trifft es zu, dass sich der Bündner Standesherr Cavelty in den parlamentarischen Beratungen für die Qualifikation des Patententzuges als Nebenstrafe eingesetzt hat. 18