Als Wildhüter hätte er wissen müssen, dass einzig die Wildhut berechtigt ist, die fehlenden Abschüsse zur Erfüllung des Abschussplanes zu tätigen. Nötigenfalls hätte man auf eine Schussabgabe verzichten müssen, zumal es sich nicht um eine eigentliche Notsituation gehandelt hat, das heisst nicht etwa der Abschuss eines verletzten Tieres beabsichtigt war.