ist, welcher Hilfsmittel sich die Wildhut beim Abschuss von Wild bedienen kann. Der Beizug von Hilfspersonen ist darin nicht vorgesehen. Das Verwenden von anderen als die ausdrücklich aufgeführten Hilfsmittel bedarf der Bewilligung durch die Regierung. Somit erhellt, dass die Delegation der Schussabgabe an den Jäger nicht vorgesehen ist.