sei. Das Urteil sei am Tage der Hauptverhandlung, nämlich am 18. Juni 2002, nach eingehender Beratung gefällt worden. Was die telefonische Aussage des Bezirksgerichtspräsidenten vom 19. Juni 2002 gegenüber den Vertretern der Angeklagten betreffe, wonach die Aktuarin noch einige Abklärungen zu tätigen habe, habe sich diese Bemerkung auf die Begründung des Entscheides bezogen. Der Bezirksgerichtsausschuss Inn habe aber bereits am 18. Juni 2002 entschieden, dass es sich beim Patententzug um eine Massnahme und nicht um eine Nebenstrafe handle.