c des angefochtenen Urteils aufzuheben und X. sei die Jagdberechtigung für die Dauer von einem Jahr zu entziehen und der Vollzug des Patententzuges sei unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. b) Die Kosten des Berufungsverfahrens seien dem Staat aufzuerlegen und dem Berufungskläger sei eine ausseramtliche Entschädigung für das Berufungsverfahren zuzusprechen. 4. Formeller Antrag Es sei eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen.“