a - c und Ziff. 3 des angefochtenen Urteils seien aufzuheben und X. sei der Anstiftung zur vorsätzlichen Widerhandlung gegen Art. 17 Abs. 1 lit. a JSG in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1 StGB freizusprechen. b) Unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates für beide Verfahren. 3.a) Eventuell sei Ziff. 1 lit. c des angefochtenen Urteils aufzuheben und X. sei die Jagdberechtigung für die Dauer von einem Jahr zu entziehen und der Vollzug des Patententzuges sei unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben.