Tasna zu tragen sind. 2. Des Weiteren wird erläuternd festgestellt, dass die ausseramtlichen Entschädigungen von der Bezirkskasse Inn zu zahlen sind. 3. Die Kosten dieses Entscheides werden auf die Bezirksgerichtskasse Inn genommen. 4. (Rechtsmittelbelehrung) 5. (Mitteilung)“ 6