Die auferlegten Verfahrenskosten und die Bussen sind von den Verurteilten innert 30 Tagen dem Bezirksamt Inn zu überweisen. 4. X. wird eine ausseramtliche Entschädigung in der Höhe von Fr. 1'000.-- ausgerichtet. 5. J. ... 6. (Rechtsmittelbelehrung) 7. (Mitteilung)“