34 Abs. 1 lit. c Waffengesetz werden infolge Verjährung eingestellt. 2. J. ..... 3. Die Kosten, bestehend aus Gerichtsgebühr Fr. 1‘500.00 Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Fr. 2'832.00 Barauslagen und Gebühr des Kreisamtes Fr. 500.00 Total Fr. 4'832.00 5 gehen zu ¾ zulasten der Verurteilten. Ihnen werden somit folgende Kosten auferlegt: