Im weiteren legte die Staatsanwaltschaft Graubünden ihrer Anklage gegen X. folgenden Sachverhalt zugrunde: „Am 29. April 2000 lieh X. an I., der zusammen mit Kollegen im ungarischen Hajos in die Jagdferien fuhr, seine Repetierbüchse Sauer 200, Kal. 7 mm Remington Magnum aus, ohne einen entsprechenden schriftlichen Vertrag abzuschliessen.“