Bei dieser Tätigkeit erzielt er bisher beinahe kein Einkommen. Er besitzt weder Vermögen noch hat er Schulden. Wegen eines Schiessunfalles leidet er an einem Gehörverlust und an einem Summtinitus. X. ist ledig. X. ist weder im Schweizerischen Zentralstrafregister noch im Register des Jagd- und Fischereiinspektorats Graubünden verzeichnet.