Der Wildhüter, der die Auswahl der zu reduzierenden Tiere getroffen hat, ist in solchen Fällen - im Gegensatz zu den vorstehend dargelegten Notsituationen, wo der Beizug eines Jägers ausnahmsweise erlaubt ist - immer zugegen und er ist sicherlich in der Lage, einen weidgerechten Schuss abzugeben und muss dafür nicht die Hilfe eines Jägers in Anspruch nehmen. Vom Jäger wird im Rahmen der Ausübung der Patentjagd auch erwartet, dass er ein jagdbares Tier auswählt, anspricht und einen gezielten Schuss abgibt. Nicht zu den zentralen Aufgaben des Wildhüters gehört die Videoaufnahme der Schussabgabe.