Der Berufungskläger macht sodann geltend, im vorliegenden Fall handle es sich um eine jagdplanerische und nicht um eine jagdpolizeliche Massnahme. Entgegen der vorinstanzlichen Auffassung sei die Abgrenzung zwischen hegerischen und jagdplanerischen Funktionen unscharf und der Übergang fliessend, zumal die Wildhut auch bei der Erfüllung des Abschussplanes nach hegerischen Gesichtspunkten vorzugehen habe, das heisse vor allem schwache sowie kränklich wirkende Tiere zu erlegen habe, statt die Reduktion wahllos vorzunehmen.