der Steinwildjagd ist, für den Abschuss beiziehen könnte. Ein weiteres Indiz, welches ebenfalls dafür spricht, dass keine Hilfspersonen beim Abschuss von Tieren zur Erfüllung des Abschussplanes beigezogen werden können, ist darin zu erblicken, dass der Weisung für den Abschuss von Wild durch die Wildhut vom 2. April 1998 ausdrücklich zu entnehmen ist, welcher Hilfsmittel sich die Wildhut beim Abschuss von Wild bedienen kann. Der Beizug von Hilfspersonen ist darin nicht vorgesehen. Das Verwenden von anderen als die ausdrücklich aufgeführten Hilfsmittel bedarf der Bewilligung durch die Regierung. Somit erhellt, dass die Delegation der Schussabgabe an den Jäger nicht vorgesehen ist.