Die auferlegten Verfahrenskosten und die Bussen sind von den Verurteilten innert 30 Tagen dem Bezirksamt Inn zu überweisen. 4. D. ... 5. X. wird eine ausseramtliche Entschädigung in der Höhe von Fr. 1'000.-- ausgerichtet. 6. (Rechtsmittelbelehrung) 7. (Mitteilung)“