Der Verurteilte bezahlt die Verfahrenskosten und die Busse, bestehend aus: - Barauslagen der Staatsanwaltschaft Fr. 44.00 - Untersuchungsgebühr der Staatsanwaltschaft Fr. 370.00 -Barauslagen und Gebühr des Kreisamtes Fr. 250.00 - Busse Fr. 1'000.00 Total Fr. 1‘664.00 innert zwanzig Tagen seit Mitteilung, mit beiliegendem Einzahlungsschein an die Kreiskasse Suot Tasna.