Die beiden Abschüsse hielt D. mit seiner Videokamera fest. Beim Absteig mit der Beute erkundigte sich Wildhüter I. bei Wildhüter D. per Natel bezüglich zwei von Drittpersonen bei der Polizei in A. gemeldeten Schüssen, die in dem E. gegenüberliegenden Gebiet N. gefallen waren. Wildhüter D. gab in der Folge seinem Vorgesetzten an, dort zwei Steingeissen erlegt zu haben. Die zwei Steingeissen überliess Wildhüter D. mitsamt Gehörn X. für Fr. 355.20, wobei D. diesen Betrag an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden überwies.“