4.6 S. 8, schreckte der Berufungskläger nicht zurück, Drohungen auszusprechen) war A. C. stark eingeschüchtert und unter psychischem Druck, was bei ihr zu grosser Angst führte. Wörtlich sagte sie aus: „Weil mein Mann mir drohte und ich diese Drohungen ernst nahm, bin ich eine ganze Woche in der Wohnung geblieben“ (act. 4.6 S. 5). Dies bestätigen auch die Aussagen ihres Sohnes B., welcher von sich aus aussagte, dass seine Mutter Angst hatte und sie oft zitterte, wenn sein Vater sie anschrie (untersuchungsrichterliche Einvernahme vom 20. September 2000, act. 4.7, S. 3).