ihr mit dem Tod drohte und in dieser Zeit gegenüber seiner Ehefrau auch körperliche Gewalt anwendete, erweist sich aufgrund der konstanten und glaubhaften diesbezüglichen Aussagen von A. C. und der soeben dargestellten logischen zeitlichen Folge, in Übereinstimmung mit der allgemeinen Lebenserfahrung, als in sich geschlossen, nachvollziehbar und nachgewiesen.