Denn um dieses Ziel zu erreichen musste der Berufungskläger, nachdem er seine Ehefrau mit seinem "Trick" wieder zu sich nach Hause gelockt hatte, beharrlich und gleich von Beginn weg auf seine Ehefrau einwirken und ihr mit Nachteilen drohen, um nicht befürchten zu müssen, dass sie ihn am nächsten Tag erneut wieder verlassen würde. Der Tathergang bezüglich der Freiheitsberaubung in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2000, indem der Berufungskläger sich mit seiner Ehefrau im gemeinsamen Zimmer einschloss, sie dort gegen ihren Willen festhielt, ihr ein Geständnis vom intimen Verhältnis mit einem anderen Mann entlockte, dabei eifersüchtig und wütend wurde und