Kantonsgerichtsausschuss glaubhaft und eine logische Folge. Denn um dieses Ziel zu erreichen musste der Berufungskläger, nachdem er seine Ehefrau mit seinem "Trick" wieder zu sich nach Hause gelockt hatte, beharrlich und gleich von Beginn weg auf seine Ehefrau einwirken und ihr mit Nachteilen drohen, um nicht befürchten zu müssen, dass sie ihn am nächsten Tag erneut wieder verlassen würde.