Ebenso bestätigte der Berufungskläger auf entsprechende Nachfrage an der Hauptverhandlung klar seine bereits in den Einvernahmen gemachte Aussage, dass die Zimmertüre immer von ihm geschlossen wurde, begründete dies jedoch unter Hinweis darauf, dass dies bei ihnen so üblich sei und die Türe zum Schlafzimmer immer abgeschlossen werde. Obwohl sich der Berufungskläger nicht mehr an den genauen Zeitpunkt erinnern kann, wann er seine Frau geschlagen hat, erscheint der zeitliche Ablauf der Tat, wie er von A. C. von Beginn weg dargelegt wurde, aufgrund der Tatsache, dass I. C. seine Ehe um jeden Preis retten und die Familie wieder zusammen bringen wollte, für den