Betreffend dem zeitlichen Ablauf der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2000 kann sich der Berufungskläger daran erinnern, dass er aufgrund des von A. C. während einer langen Diskussion gestandenen intimen Verhältnisses mit einem anderen Mann sehr wütend wurde, er stark eifersüchtig war und er auch Hass gegenüber seiner Ehefrau verspürte. Ebenso bestätigte der Berufungskläger auf entsprechende Nachfrage an der Hauptverhandlung klar seine bereits in den Einvernahmen gemachte Aussage, dass die Zimmertüre immer von ihm geschlossen wurde, begründete dies jedoch unter Hinweis darauf, dass dies bei ihnen so üblich sei und die Türe zum Schlafzimmer immer abgeschlossen werde.