Die Adhäsionsklage von A. C. wird auf den Zivilweg verwiesen. 6. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: - der Untersuchungsgebühr der Staatsanwaltschaft Graubünden Fr. 2'585.00 - den Barauslagen der Staatsanwaltschaft Graubünden Fr. 338.40 - der Gerichtsgebühr des Bezirksgerichts Landquart Fr. 2'500.00 total somit Fr. 5'423.40 6 werden I. C. auferlegt. 7. (Rechtsmittelbelehrung) 8. (Mitteilung)"