Deshalb traute sie sich nicht, die Wohnung zu verlassen, sondern blieb dort, obwohl dies nicht ihrem Willen entsprach. Im Verlauf der nächsten Tage sagte der Angeklagte immer wieder zu A. C., dass sie die Wohnung nicht verlassen dürfe, ansonsten er ihr etwas antue. Er kam auch stündlich vorbei, um A. C. zu kontrollieren. Er hat die Eingangstüre des Hauses abgeschlossen und das Telefon aus der Wohnung entfernt. Auch deshalb hatte A. C. keine Möglichkeit, die Wohnung zu verlassen.