Am Morgen des 15. Juli 2000 liess der Angeklagte die beiden Kinder ins Schlafzimmer kommen. Obwohl A. C. schon tags zuvor dem Angeklagten gesagt hatte, sie wolle nicht in der Wohnung in M. bleiben, verbot ihr der Angeklagte, die Wohnung zu verlassen. Gleichzeitig drohte er ihr für den Fall, dass sie dies dennoch tue, mit dem Tod. Er sagte auch, dass er sie dann hinter dem Haus vergraben werde, wo sie niemand finden würde. A. C. nahm diese Drohungen ernst und hatte Angst vor dem Angeklagten. Deshalb traute sie sich nicht, die Wohnung zu verlassen, sondern blieb dort, obwohl dies nicht ihrem Willen entsprach.