In M. angekommen, also um ca. 21.00 Uhr des 14. Juli 2000, verbrachte der Angeklagte seine Ehefrau ins ca. 3.5 x 4 Meter grosse Schlafzimmer. Dann schloss er die Zimmertür hinter sich mit dem Schlüssel ab, um zu verhindern, dass A. C. das Zimmer verlassen kann. Er durchsuchte in der Folge die Handtasche von A. C. und nahm deren Natel an sich. Er schlug auch mit den Fäusten auf A. C. ein und fragte sie, ob sie mit anderen Männern Intimverkehr gehabt habe. Erst am nächsten Morgen, um ca. 03.00 Uhr bis 04.00 Uhr, liess der Angeklagte von A. C. ab.