sich A. C. mit dem Angeklagten zunächst nach M., von dort dann weiter nach Zürich und am Abend des 14. Juli 2000 wieder zurück nach M., wo man ca. um 21.00 Uhr angekommen war. Die Wohnung befindet sich im Obergeschoss eines zweistöckigen Hauses an der R-Strasse in M., ist unterteilt in ein Elternschlafzimmer, 3 Kinderzimmer, ein Wohnzimmer, 2 Nasszellen sowie eine offene Küche und weist eine Grundfläche von ca. 190 m2 auf. Das Haus selber liegt abgelegen. b) In M. angekommen, also um ca. 21.00 Uhr des 14. Juli 2000, verbrachte der Angeklagte seine Ehefrau ins ca. 3.5 x 4 Meter grosse Schlafzimmer.