Von der Gerichtskommission Werdenberg wurde I. C. schliesslich im Jahre 1998 wegen grober Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Busse von Fr. 800.-- verurteilt, wobei für die Löschung der Busse eine Probezeit von zwei Jahren angeordnet wurde. Vom 26. Juli 2000 bis zum 27. Juli 2000 befand sich I. C. in Polizeihaft.