Am 12. August 1994 wurde er vom Kreispräsidenten Fünf Dörfer wegen Drohung, einfacher Körperverletzung, Nötigung, Fahren ohne Fahrzeugausweis und Missbrauch von Kontrollschildern zu 14 Tagen Gefängnis bedingt und Fr. 800.-- Busse verurteilt. Dabei wurde ihm eine Probezeit von zwei Jahren angesetzt. Am 11. Juli 1996 wurde die Probezeit um ein Jahr verlängert. Das Kreisgericht Chur verurteilte I. C. am 11. Juli 1996 wegen mehrfachen Check- und Kreditkartenmissbrauchs zu zweieinhalb Monaten Gefängnis bedingt und Fr. 400.-- Busse; die Probezeit wurde auf drei Jahre festgesetzt und am 31. August 1998 um eineinhalb Jahre verlängert.